Studienverlauf


1. Grundstudium 

Das Grundstudium umfasst die ersten vier Semester. Im Grundstudium wird das notwendige Wissen für das Staatsexamen vermittelt und in Klausuren, Übungen und Hausarbeiten abgefragt. 


1.1 Semesterabschlussklausuren (SAK)

Die Semesterabschlussklausuren werden am Ende der ersten zwei Semester im Strafrecht, Zivilrecht und im öffentlichen Recht geschrieben. Das Mitschreiben und Bestehen wird nicht vorausgesetzt, aber zum Erproben des Klausurenschreibens empfohlen.


1.2 Zwischenprüfung

Am Ende des 3. Semesters wird die Zwischenprüfung geschrieben, welche aus drei Klausuren (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) besteht. Darin wird der Inhalt der ersten drei Semester abgefragt. Bei Nichtbestehen sind je zwei Wiederholungsversuche möglich. Die Zwischenprüfung stellt die Zulassungsvoraussetzung für den Schwerpunktbereich und das Staatsexamen dar. Die Durchschnittsnote wird bei der Wahl des Schwerpunktbereichs berücksichtigt, wenn die Bewerber Anzahl die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigt.


1.3 Fremdsprachenschein

Zudem muss ein Sprachenschein erworben werden, indem in einer rechtswissenschaftlichen, fremdsprachigen Veranstaltung eine Klausur geschrieben und bestanden wird. Dieser ist notwendig, um sich für das Staatsexamen anmelden zu können und kann demnach bis zu diesem Zeitpunkt absolviert werden. An der HHU werden die Veranstaltungen auf englisch, französisch, spanisch und italienisch angeboten. 


1.4 Grundlagenschein 

Eine weitere Voraussetzung für die Anmeldung zum Staatsexamen und zur Schwerpunktsbereichprüfung ist der Grundlagenschein. Dieser kann ebenfalls bis zu der Anmeldung absolviert werden, indem in einer Grundlagenveranstaltung die entsprechende Klausur bestanden wird.  


1.5 Seminarschein

Der, für die Zulassung des Staatsexamens, notwendige Seminarschein wird in der Regel im 4. oder 5. Semester erlangt. Dafür müssen die Studierenden an einem Seminar teilnehmen und die geforderte Leistung erbringen. Dies ist zum einen das Anfertigen einer schriftlichen Seminararbeit und ein dazugehöriger, sich auf die Seminararbeit beziehender, Vortrag. 


1.6 Übungen
Im 3., 4. und 5. Semester werden Übungen (2 Klausuren und eine Hausarbeit) im Strafrecht, öffentlichen Recht und Zivilrecht angeboten. Die Übungsklausuren werden innerhalb der Vorlesungszeit angeboten, die Übungshausarbeiten hingegen werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt. Die Übungen stellen eine weitere Zugangsvoraussetzung für das Staatsexamen dar.


Insgesamt müssen fünf Aufsichtsarbeiten bestanden werden. Darunter je eine Übungsklausur aus den drei Rechtsgebieten. Die restlichen zwei Aufsichtsarbeiten können durch die jeweils zweite Übungsklausur aus irgendeinem der drei Rechtsgebiete gesammelt werden oder durch Klausuren aus Grundlagenveranstaltungen (sofern es keine Multiple Choice Klausur war).
Zudem müssen vier schriftliche Arbeiten angefertigt werden. Jeweils im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht, die vierte in irgendeinem davon. Als schriftliche Arbeiten zählen die Übungshausarbeiten und Seminararbeiten


1.7 Sonstige erforderliche Leistungen

Bis zur Anmeldung zum Staatsexamen müssen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit ein 6-wöchiges Verwaltungsgericht- und Rechtspflegepraktikum abgehalten werden. Die Praktika können auch auf drei mal 4 Wochen aufgeteilt werden.


2. Schwerpunkt 

Der Schwerpunkt umfasst grundsätzlich zwei Semester. Die zu erbringenden Leistungen sind je eine Klausur, Hausarbeit und mündliche Prüfung. Der Schwerpunktbereich kann von den Studierenden selbst gewählt werden. Die Abschlussnote des Schwerpunkts wird auf die Examensnote angerechnet. Genauere Informationen findet ihr hier.


3. Examinatorium

Das Examinatorium umfasst in der Regel zwei Semester und wiederholt den relevanten Stoff für das Staatsexamen.




Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen - JAG NRW) 




 


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